Hilfe an in Not geratenen ledigen und verheirateten Frauen mit Kindern in den Bezirken Olten-Gösgen-Gäu bei der gerichtlichen und/oder aussergerichtlichen Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten resp. gegenüber dem ins Recht zu Fassenden. Gewährt den vorgenannten hilfsbedürftigen Frauen als Überbrückungsgelder Beiträge für den Lebensunterhalt wie Wohnungsmiete, Nahrungs- und Arzneimittel, Sozialversicherungsprämien. Die Hilfeleistung erfolgt anstelle oder in Ergänzung von Sozialleistungen, Leistungen aus der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen oder Leistungen aus der unentgeltlichen Rechtspflege. Die Hilfe erfolgt durch Zuwendung à fonds perdu oder durch Darlehen (Vorschüsse).
Bereiche |
Gesellschaft Karitatives |
Destinatäre | Frauen |
Kontakt |
bei Daniel Frey Hübelistrasse 2 4601 Olten |