Unterstützung mit finanziellen Mitteln von seit mindestens fünf Jahren in Reinach wohnhaften Personen im Alter von über sechzig Jahren, welche sich zur Pflege in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim aufhalten und bei welchen die Leistung von Krankenkassen oder Versicherungen und die eigenen Mittel zur Deckung der Kosten nicht ausreichen.
Bereiche |
Alter Bedürftigkeit betreutes Wohnen Pflege |
Destinatäre | Betagte |
Kontakt |
Gemeindekanzlei Reinach Hauptstr. 66 5734 Reinach AG |