Förderung des beruflichen und wissenschaftlichen Nachwuchses sowie kultureller Aktivitäten im Kanton Basel-Landschaft. Als Begünstigte kommen in erster Linie natürliche Personen in Frage. Soweit es die Mittel erlauben, können im Rahmen des Stiftungszweckes auch Zuwendungen an Vereine und andere Institutionen gemacht werden. Begünstigt sind im Sinne des vorstehend umschriebenen Stiftungszweckes: Bürger einer basellandschaftlichen Gemeinde, in besonderen Fällen auch mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons; Kantonseinwohner, die seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben; juristische Personen die seit mindestens drei Jahren ihren Sitz im Kanton Basel-Landschaft haben. Besondere Beachtung ist der Förderung des kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Nachwuchses der im Kanton Basel-Landschaft ansässigen Erwerbszweige zu schenken. Ferner können Beiträge ausgewiesen werden: an Eltern, die wegen ihrer wirtschaftlichen Lage ihren Kindern nicht eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schul- und Berufsausbildung erlauben können; für besondere Studien; für die Publikation literarischer oder wissenschaftlicher Arbeiten; zur Finanzierung von Studienaufenthalten für die berufliche Weiterbildung in der Schweiz oder im Ausland; für Studienreisen und Exkursionen.
Bereiche |
Ausbildung Bedürftigkeit Familien Kultur Weiterbildung Wirtschaft |
Destinatäre | Alle |
Kontakt |
c/o Basellandschaftliche Kantonalbank Rheinstrasse 7 4410 Liestal blkbstiftung.ch/de |