Die Erträge aus dem Barvermögen und aus den Wertschriften sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein zu Gute kommen. Reichen diese Erträgnisse für die jährlichen Zuwendungen zur Zweckerfüllung nicht aus, kann auch das Barvermögen selbst angezehrt werden. Dabei ist zu beachten, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern kein Bargeld ausgerichtet werden darf. Der Stiftungsrat hat mit dem zur Verfügung stehenden Betrag kulturelle Anlässe im Alterszentrum zu organisieren. Die Beträge dürfen auch zum Besuch solcher Veranstaltungen ausserhalb des Alterszentrums verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein gemeinsame Ausflüge zu organisieren. Bei finanziellen Notlagen ist der Stiftungsrat berechtigt, einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern Unterstützung zu gewähren. Die Unterstützung kann aber auch in der Anschaffung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs geleistet werden.
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Alter betreutes Wohnen Freizeit Pflege |
Destinatäre | Betagte |
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Amthausplatz 4 4500 Solothurn |