Die Stiftung dient Einwohnern der Einwohnergemeinde Reinach AG sowie zusätzlich Orts- und/oder Einwohnerbürgern von Reinach AG mit auswärtigem Wohnsitz: a) als Ergänzungshilfe, wenn das Einkommen aus AHV/IV-Renten, Pensionen, Vermögensertrag etc. zusammen das Existenzminimum nicht erreicht, b) als ein- oder mehrmalige Beihilfe in Notlagen, z.B. bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod von Familienangehörigen oder Tod des Ernährers, c) als ein- oder mehrmalige Beihilfe an Behandlungskosten, z.B. Operationen, Spitalaufenthalte, ärztlich verordnete Kuren, Chronischkrankenheime, Altersheime, Beiträge für Hauspflegeaufwendungen usw. d) Zuwendungen an die Familienangehörigen von Willy Aeschbach sind ausgeschlossen. Die Zuwendungen der Stiftung gemäss der vorstehenden Zweckumschreibung können auch zur Erfüllung persönlicher Wünsche (Freizeit etc. und der damit verbundenen Vermittlung von Lebensqualität und Lebensfreude) ausserhalb der gesetzlichen Sozialhilfe und somit auch ausserhalb der eigentlichen Existenzsicherung erfolgen.
Bereiche |
Bedürftigkeit Freizeit Invalidität Krankheit Pflege |
Destinatäre | Bedürftige, Kranke |
Kontakt |
c/o Gemeindekanzlei Hauptstrasse 66 5734 Reinach AG |