Förderung gemeinnütziger, kultureller und karitativer Werke, Institutionen und Projekte. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes bestehende Institutionen öffentlichen oder privaten Rechtes unabhängig von deren Organisationsform finanziell oder durch aktive Mithilfe (z.B. Organisation einer Finanzierung) unterstützen. Sie kann auch im Rahmen des Stiftungszweckes eigene Institutionen schaffen oder zeitlich begrenzte Aktionen selbst durchführen. Die Stifter behalten sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.
Bereiche |
Gemeinnützigkeit Karitatives Kultur |
Destinatäre | Unaufgefordert eingereichte Unterstützungsgesuche oder Projektvorschläge werden nicht bearbeitet. |
Kontakt |
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