Finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern von Wintersingen für Erstausbildungszwecke sowie Leistung finanzieller Beiträge für Weiterbildung oder Zweitausbildung an Wintersinger Bürgerinnen und Bürger und an die Einwohnerschaft von Wintersingen; Leistung finanzieller Beiträge an Wintersinger Dorfvereine, Institutionen oder Einzelpersonen für bestimmte Projekte im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich, welche in einem Zusammenhang mit der Gemeinde Wintersingen stehen; finanzielle Unterstützung des Frauenvereins und des Hauspflegevereins Wintersingen mit je maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Finanzierung von Verpflegungsbons für Erwachsene und Kinder, die am Bannumgang teilnehmen, mit maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Kompetenz an den Bürgerrat von Wintersingen, für speziell zu beschliessende Fälle, im Maximum Fr. 2'000.-- pro Jahr; Leistung eines jährlichen Beitrages von je maximal Fr. 800.-- pro Kind an Eltern von Wintersingen, deren Kind oder Kinder eine Sonderschule besuchen oder einer finanziell besonders aufwendigen Pflege bedürfen.
Bereiche |
Bedürftigkeit Freizeit Kultur Kunst Pflege Sport |
Destinatäre | Personen, Institutionen und Projekte in Wintersingen |
Kontakt |
c/o Matthias Häfelfinger Zenzachweg 11 4451 Wintersingen |