Erstellung und Betrieb einer Heimstätte in geeigneter Lage in Oberbuchsiten. In dieses Heim sind Kinder, speziell aus dem Bezirk Gäu, aufzunehmen, deren Pflege und Erziehung gefährdet erscheint. Allen aufgenommenen Kindern ist eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schulung zukommen zu lassen. Wenn hinreichende Begabung vorhanden ist, soll eine Berufslehre oder ein Studium möglich sein. Für die berufliche Ausbildung sollen die der Jura Henzirohs Holding AG angehörenden Betriebsgesellschaften ihre guten Dienste zur Verfügung stellen. Sollten die Umstände die Errichtung und den Betrieb eines eigenen Heimes als untunlich erscheinen lassen, so kann die Stiftung Zuwendungen an bestehende Heimstätten im Kanton Solothurn beschliessen, sofern diese sich verpflichtet, eine den Zuwendungen entsprechende Anzahl Kinder aus dem Bezirk Gäu aufzunehmen und dem Stiftungszweck entsprechend zu erziehen und ausbilden zu lassen. Das Ziel, eine eigene Heimstätte zu errichten, darf jedoch nicht aufgegeben werden. Die Stiftung kann auch Förderungsbeiträge an Personen ausrichten, die sich weiter- oder fortbilden wollen, aber nicht über die dafür notwendigen Mittel verfügen. Bezweckt im weiteren die Sicherung der Selbständigkeit und Kontinuität der Jura Henzirohs Holding AG. Die Stiftung kann an die der Jura Henzirohs Holding AG angeschlossenen Firmen Zuwendungen für die Lehrlingsausbildung machen.
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Ausbildung betreutes Wohnen Gemeinnützigkeit |
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