Die Stiftung bezweckt die Förderung von Kunst, Wissenschaft und Bildung sowie von anderen öffentlichen und gemeinnützigen Anliegen. Namentlich bezweckt sie, ihr gehörende Kunstwerke durch Ausleihe an Museen oder ähnliche Institutionen der Öffentlichkeit mittels Ausstellungen und Anlässen zugänglich zu machen. Sie kann auch, ohne Einschränkung der Allgemeinheit des vorstehenden Absatzes, wissenschaftliche Forschung fördern und unterstützen mit dem Ziel Resultate und praktischen Anwendungen im öffentlichen Interessen und zum Wohle der Allgemeinheit zu erzielen sowie Projekte und Aktivitäten für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und den natürlichen Ressourcen zum Wohl der Allgemeinheit fördern und unterstützen. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Zwecksetzung in der ganzen Schweiz und international tätig sein. Sie hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnstrebig und verfolgt keine religiösen oder parteipolitischen Ziele und keinen Erwerbszweck. Demnach soll die Stiftung keine Aktivitäten zur politischen Meinungsmache oder Beeinflussung der Gesetzgebung ausüben und sich an keinen Kampagnen weder von politischen Parteien noch von oder gegen Kandidaten für öffentliche Ämter beteiligen. Der Stiftung ist es untersagt an Mitglieder des Stiftungsrates, an Direktoren und Geschäftsführer der Stiftung oder an Personen, die der Stiftung wesentliche Beiträge zuwenden sowie an Familienmitglieder der vorgenannten Personen oder an Geschäftseinheiten an denen die vorgenannten Personen erheblich beteiligt sind, Leistungen oder Zuwendungen zu erbringen oder mit diesen Personen Geschäfte abzuschliessen. Vorbehalten bleiben die Vergütungen von Auslagen und Honoraren nach Massgabe von Artikel 5.1 der Statuten sowie die Ausrichtung von angemessenen Gehältern bzw. Honoraren für Angestellte der Stiftung.
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