Gewährung finanzieller Beiträge für wohltätige, gemeinnützige, wissenschaftliche, erzieherische oder künstlerische Bestrebungen. Die Empfänger der Leistungen sollen die Voraussetzungen von Art. 29 Abs. 1 lit. 1 des basellandschaftlichen Steuergesetzes vom 07.02.1974 erfüllen.
Bereiche |
Bildung Gemeinnützigkeit Karitatives Kunst Wissenschaft |
Destinatäre | Projekte, Institutionen |
Kontakt |
c/o Frau Verena Grether Bildstöckliweg 26 4144 Arlesheim |