Die Stiftung bezweckt, Zuwendungen an Institutionen, Vereine etc. zum Wohle der Allgemeinheit, insbesondere in der Gemeinde Suhr, zu entrichten. Folgende Organisationen bzw. deren Nachfolgeorganisationen sind zu berücksichtigen: In der Gemeinde Suhr: CEVI Suhr (Reformierte Jugendorganisation), Musikgesellschaft Suhr, Reformierter Kirchenchor Suhr-Hunzenschwil, Reformierte Kirchgemeinde Suhr-Hunzenschwil, Samariterverein Suhr bzw. Aargau-West, Schule Suhr, Spitex Suhr, Sportverein Suhr (STV), ausserhalb der Gemeinde Suhr: Aargauischer Tierschutzverein Ats und Pro Natura Schweiz. Falls keine Vergabungen an diese Organisationen möglich sind, kann der Stiftungsrat subsidiär andere Organisationen im Sinne des Stifters berücksichtigen oder, wenn es die Mittel erlauben, zukünftige Zuwendungen an Organisationen entrichten, die dem Wohle der Allgemeinheit, insbesondere in der Gemeinde Suhr, dienen. Die jährlichen Zuwendungen, die aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, fallen zum Stiftungsvermögen und dürfen nicht nachbezogen werden. Der Stiftungsrat kann wegen der Ertragslage des Vermögens entscheiden, keine Ausschüttungen vorzunehmen.
Bereiche |
Freizeit Kultur Kunst Soziales |
Destinatäre | Institutionen gemäss Liste |
Kontakt |
Gemeindekanzlei Suhr 5034 Suhr |