Zweck des Hilfsfonds ist es, Mitmenschen und Organisationen im Tätigkeitsbereich Nordwestschweiz des wgn, die aus irgendeinem Grund der Unterstützung bedürfen, schnell, direkt und unbürokratisch zu helfen. Unterstützung kann insbesondere bei Verwitwung, Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Strafvollzug gewährt werden. Der Hilfsfonds kann an das Personal des wgn auch Beiträge und Renten bezahlen.
Bereiche | Bedürftigkeit |
Destinatäre | Bedürftige, Arme |
Kontakt |
Sevogelstrasse 121 4052 Basel |