Verbürgung von a) Nachgangshypotheken auf landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücken, b) Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen an Pächter, c) Investitionskrediten für gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie d) Investitionskrediten für den Aufbau von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen im Bereich der marktgerechten Produktion und Betriebsführung. Kann Leistungen erbringen im Sinne von Art. 78 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 19. April 1998, unterstützt die Bestrebungen der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse, durch rationelle Planung die Baukosten und somit die Endbelastung der bäuerlichen Heimwesen zu vermindern.
Bereiche |
Wirtschaft Wirtschaftsförderung |
Destinatäre | Bäuer:innen |
Kontakt |
Obere Steingrubenstrasse 55 4500 Solothurn https://www.sobv.ch/ueber-uns.html |