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Wohngenossenschaft Fürstenstein

Im Register

Zweck

Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preiswerten Wohnraum zu verschaffen und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft hält ihre Gebäude in einem guten baulichen Zustand. Sie kann auch Grundstücke, Liegenschaften und Baurechte erwerben. Mit einem fortlaufenden, nachhaltigen, kosten- und qualitätsbewussten Unterhalt passt die Genossenschaft ihre Gebäude an den Stand der technischen Möglichkeiten und an die zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnisse an und sorgt damit für die Werterhaltung der Gebäude. Dazu gehört auch die regelmässige Prüfung von Massnahmen zur Wohnwertsteigerung der Liegenschaft und ihrer Umgebung. Der Mietzins muss die langfristige Werterhaltung und zeitgemässe Verwaltung und Genossenschaftsführung gewährleisten (Kostenmiete). Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Sie ist Mitglied des Dachverbandes der Wohngenossenschaften.

Eingetragene Personen

Name Funktion Zeichnungsberechtigung Zeitraum
Meister, Daniela
von Riehen, in Basel
Mitglied der Verwaltung Kollektivunterschrift zu zweien seit 02.09.2025
Niemz, Andreas
deutscher, in Basel
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien]
Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung seit 02.09.2025
Bonsera, Pasquale
italienischer, in Basel
Mitglied der Verwaltung Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 02.09.2025
Hartmann, Alfred
von Villnachern, in Möhlin
Präsident der Verwaltung Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 02.09.2025
Schmucki, Ramona
von Eschenbach (SG), in Basel
Mitglied der Verwaltung Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 02.09.2025

Meldungen im Handelsamtsblatt

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Meldungen und werden hier zusammengeführt; rechtsverbindlich ist allein der Eintrag im Handelsregister. Zurück zur Übersicht