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SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft

Im Register

Zweck

Die Genossenschaft bezweckt die Durchführung von Lotterien und Sportwetten im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017 (BGS) und die Verwendung der Reingewinne für gemeinnützige Zwecke nach Massgabe der IKV 2020. Die Genossenschaft kann auch Geldspiele anderer Art im Sinne des BGS veranstalten. Auf entsprechende Anfrage kann sie auch im Fürstentum Liechtenstein Geldspiele durchführen.

Eingetragene Personen

Name Funktion Zeichnungsberechtigung Zeitraum
Janett, Urs
von Zillis-Reischen, in Altdorf (UR)
Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung seit 06.07.2026
Würth, Benedikt
von Rapperswil-Jona, in Rapperswil-Jona
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien]
Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident der Verwaltung seit 06.07.2026
Fischer, Markus
von Oftringen, in Binningen
stellvertretender Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien]
Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizedirektor seit 07.11.2025
Arnold, Dieter
von Reiden, in Basel
mit Kollektivprokura zu zweien ausgeschieden
– 07.11.2025
Dittli, Josef
von Attinghausen, in Attinghausen
Präsident der Verwaltung Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 06.07.2026
Wiedmer, Roland
von Basel, in Arlesheim
stellvertretender Direktor Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 07.11.2025

Meldungen im Handelsamtsblatt

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Meldungen und werden hier zusammengeführt; rechtsverbindlich ist allein der Eintrag im Handelsregister. Zurück zur Übersicht