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Kaderkasse Novartis

Im Register

Zweck

Zusätzliche Vorsorge in Form einer Kaderversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Novartis AG und mit dem Novartis-Konzern wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zwecks Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin oder Begünstigte sein muss.

Eingetragene Personen

Name Funktion Zeichnungsberechtigung Zeitraum
Grond, Riet
von Val Müstair, in Allschwil
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien seit 27.03.2026
Weiss, Daniel Andreas
von Basel, in Biel-Benken
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien]
Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates seit 27.03.2026
Fischer, Sven David
von Wald (BE), in Basel
mit Kollektivunterschrift zu zweien seit 20.11.2025
Förtsch, Lukas
von Zürich, in Sissach
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien seit 20.11.2025
Stöckli, Christian
von Hofstetten-Flüh, in Riehen
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien seit 20.11.2025
Kirsch, Harry Werner
deutscher, in Hünenberg
Präsident des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 27.03.2026
Leuenberger, Matthias Andreas
von Melchnau, in Binningen
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 20.11.2025
Moser, Markus
von Landiswil, in Riehen
mit Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 20.11.2025
Rehm, Dr. Christian Jakob
von Ilanz/Glion, in Cham
Mitglied des Stiftungsrates Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 20.11.2025

Verflochtene Firmen

Firmen, die mindestens eine eingetragene Person mit Kaderkasse Novartis teilen – laufend oder früher.

Meldungen im Handelsamtsblatt

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Meldungen und werden hier zusammengeführt; rechtsverbindlich ist allein der Eintrag im Handelsregister. Zurück zur Übersicht