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Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge

Im Register

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG und anderer Sozialversicherungsgesetze. Die Stiftung kann jedoch über die obligatorisch zu versichernden Leistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorge für den Arbeitgeber muss auf auf reglementarisch festgesetzte Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen an den Arbeitgeber sind nicht zulässig. Im übrigen gelten für den Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Arbeitnehmer. Der Stiftungszweck wird insbesondere in der Weise verfolgt, als die Stiftung gestützt auf Anschlussverträge mit den Arbeitgebern für die einzelnen in ihrem Rahmen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Reglementes eine Sparkasse führt und zusätzlich Risiko- und Leibrentenversicherungen mit der Helvetia abschliessend kann. Die Stiftung ist stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte. In Ausnahmefällen können auch andere in der Schweiz konzessionierte Versicherungsgesellschaften an den Versicherungen beteiligt werden. Die Geschäftsführung der Stiftung erfolgt durch die Helvetia.

Eingetragene Personen

Name Funktion Zeichnungsberechtigung Zeitraum
Ulmer-Busenhart, Hedwig Beate
österreichische, in Zürich
mit Kollektivunterschrift zu zweien ausgeschieden
– 29.12.2025

Meldungen im Handelsamtsblatt

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Meldungen und werden hier zusammengeführt; rechtsverbindlich ist allein der Eintrag im Handelsregister. Zurück zur Übersicht