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Convitus Sammelstiftung für Personalvorsorge

Im Register

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des ZGB und OR für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss eines Arbeitgebers oder der Anschluss eines Selbständigerwerbenden ohne Personal (im Rahmen einer Vorsorgelösung für einen Berufsverband) erfolgt an die Stiftung mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Stiftung kann für die Durchführung der beruflichen Vorsorge für die Mitglieder von Berufsverbänden mit diesen entsprechende Vereinbarungen abschliessen. Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen ausrichten, wenn ein Destinatär wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage gerät. Für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen darf nur das freie Vorsorgekapital desjenigen Vorsorgewerkes herangezogen werden, welchem der Destinatär angehört. Zur Erreichung ihres Zwecks gibt sich die Stiftung die gemäss Gesetz erforderliche Struktur. Sie kann auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Eingetragene Personen

Zu dieser Firma sind keine Personen erfasst.

Meldungen im Handelsamtsblatt

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Meldungen und werden hier zusammengeführt; rechtsverbindlich ist allein der Eintrag im Handelsregister. Zurück zur Übersicht