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Bau- und Wohngenossenschaft Rieba

Im Register

Zweck

Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung insbesondere Familien mit Kindern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Des Weiteren soll auch für Alleinstehende, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Betagte bedürfnisgerechter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die Genossenschaft fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht ihren Zweck zu erreichen durch: Vermietung und Verwaltung der Wohnungen, die auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschaft festzusetzen sind (Kostenmiete); durch Investitionen in die bestehenden Bauten im Sinne eines sorgfältigen laufenden Unterhalts und periodischer Erneuerung; Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; Erwerb von Bauland und Baurechten; Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können; Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen; Erstellung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Verkauf im Stockwerkeigentum oder im Baurecht; ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben; Förderung von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und kann Mitglied von Körperschaften mit ähnlichen Zielsetzungen sein oder werden, namentlich von regionalen und nationalen Dachverbänden im gemeinnützigen Wohnungsbau.

Eingetragene Personen

Name Funktion Zeichnungsberechtigung Zeitraum
Stalder, Patrick
von Riehen, in Riehen
Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung seit 28.05.2026
Vinca, Visar
von Basel, in Riehen
Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung seit 28.05.2026
Wehrly, Daniel
von Galgenen, in Riehen
Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Grübele, Daniel] seit 28.05.2026
Leuenberger, Thomas
von Rütschelen, in Riehen
Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung ausgeschieden
– 28.05.2026
Rünzi-Lochiger, Mirella
von Villmergen, in Riehen
Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung ausgeschieden
– 28.05.2026

Meldungen im Handelsamtsblatt

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt. Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Meldungen und werden hier zusammengeführt; rechtsverbindlich ist allein der Eintrag im Handelsregister. Zurück zur Übersicht